Wie können Sie uns helfen?

Helfen Sie uns
mit einer Zustiftung oder Spende!
Stifterin oder Stifter kann jeder werden:
Privatpersonen, Vereine und Unternehmen

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Spenden an die Stiftung
Ihre Spende wird vollständig zur Realisierung der Satzungszwecke eingesetzt.

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Zustiftung
Ihre Zustiftung fließt direkt in das Vermögen der Stiftung Mariphil. Zustiftungen sind ab 1.000€ möglich.

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Testament
Sie können die Stiftung Mariphil auch in Ihrem Testament berücksichtigen. Sie haben dadurch die Möglichkeit, Ihr Engagement auch über Ihren Tod hinaus zu sichern.

Ihre Vorteile

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Sie sind Teil einer Wertegemeinschaft, die sich verpflichtet fühlt, menschliche Not mittels sinnvoller und dauerhafter Investitionen zu lindern.

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Spenden und vor allem Zustiftungen sind steuerlich absetzbar.

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Ein Imagegewinn für Ihr Unternehmen als Zustifter.

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Die Realisierung eines persönlichen Engagements ohne eigenen Verwaltungsaufwand und gemeinsam mit einer erfahrenen und kompetenten mildtätigen Organisation.

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Wenn Sie Erbvermögen der Stiftung zuwenden, entfällt die Erbschaftssteuer (auch rückwirkend für bis zu 24 Monate).

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Sie erhalten als Dank eine Stifterurkunde sowie nach Jahresabschluss einen Rechenschaftsbericht, der Sie über die Entwicklung der Stiftung informiert.

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Als Zustifter informieren wir Sie regel­mäßig über die Arbeit der Stiftung.

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Als Zustifter sind Sie in unseren Einrichtungen auf den Philippinen herzlich willkommen.

Sicherheit

Sie wollen dauerhaft Hilfe leisten?
Dem trägt die Stiftung-Mariphil Rechnung. Sie ist verpflichtet, das anvertraute Vermögen vollständig zu erhalten. Die Kapitalerträge werden wiederum für die Stiftungsziele eingesetzt. Neben der Eigen­kontrolle wird dies auch durch die zuständige Kontrollbehörde überwacht.

Die Stiftung-Mariphil wurde vom Finanzamt Sigmaringen als gemeinnützig anerkannt und darf Ihnen für Ihre Zuwendung eine Spendenbescheinigung ausstellen.

Finanzamt Sigmaringen
Steuernummer 85004/15310